Verläufe von Nichtbeziehenden und Sozialhilfebeziehenden 2018

Nichtbeziehende: Die Person kann ihre finanzielle Existenz nicht mit eigenen Mitteln decken und bezieht keine Sozialhilfe, obwohl sie hierzu (wahrscheinlich) berechtigt wäre.

Sozialhilfe-Beziehende: Die Person bezieht Leistungen der Sozialhilfe.

Nicht Armutsbetroffene: Die Person kann (im entsprechenden Jahr) ihre finanzielle Existenz mit eigenen Mitteln decken.

Nicht in BS Wohnhafte: Die Person gehört (im entsprechenden Jahr) nicht zur ständigen Wohnbevölkerung des Kantons Basel-Stadt.

Lesebeispiel: Von den 2'778 Nichtbeziehenden des Jahres 2018 bezog ca. die Hälfte bereits im Vorjahr trotz Anspruch keine Sozialhilfe. Mehr als ein Drittel war 2019 nicht mehr von Armut betroffen.

Untersuchungsgruppe: Die Zahlen aller fünf Jahre beziehen sich auf die Sozialhilfe-Beziehenden und Nichtbeziehenden des Jahres 2018. Für sie wurde untersucht, in welchen Kategorien sie sich über die untersuchten Jahre hinweg befanden. Personen, die z.B. erst 2019 Sozialhilfe bezogen, werden in der Grafik nicht dargestellt.